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lore_k, 30.04.2001

Inlineskating: gefährlich schön

 Höher, schneller, weiter: Für begeisterte Skater bestimmt ein vertrautes Gefühl. Geschwindigkeiten von 20 Kilometern pro Stunde sind leicht zu erreichen. Der Hauch von Freiheit und Abenteuer birgt für Jugendliche oder Eltern jedoch ungeahnte finanzielle Gefahren.

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Verkehrsrechtlich zählen Skater zu den Fußgängern, erläutert die HUK-COBURG Versicherungsgruppe. Deshalb müssen sie auf dem Bürgersteig fahren und auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Das heißt: Sie müssen ihre Geschwindigkeit der der Fußgänger anpassen - wenn nötig
Schrittgeschwindigkeit fahren. Fahren sie anders und verursachen dadurch schuldhaft einen Unfall kann es teuer werden.

Teuer wird es vor allem, wenn ein Verletzter bleibende Schäden zurückbehält. Neben den üblichen Schadenersatzansprüchen, wie zum Beispiel Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall,
muss der Skater dem Opfer unter Umständen lebenslang eine Rente bezahlen.

Zivilrechtlich gesehen sind Kinder ab sieben Jahren verantwortlich für ihre Taten. Ob sie haften müssen, hängt allerdings nicht allein vom Alter, sondern auch von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Ausschlaggebend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlung richtig einschätzen können. Ist dies der Fall, müssen auch Kinder oder Jugendliche für die Haftpflichtansprüche eines von ihnen Geschädigten aufkommen. Zahlen muss ein Jugendlicher übrigens, sobald er über eigenes Geld verfügt.
Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, können eventuell auch sie haftbar gemacht werden. - Fazit: Ohne eine private Haftpflichtversicherung kann solch ein Unfall schwerwiegende Folgen haben.



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Publiziert am 30.04.2001. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor. Ein Artikel gibt ausschliesslich die Meinung seines Autors wieder, nicht die der webpool GmbH.
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