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1. Betreten der Anlage Achten Sie auf die übenden Skater. Lesen und beachten Sie die jeweilige Nutzungsordnung. Sollte diese nicht aushängen, lassen Sie Sich die Nutzungsordnung vorlegen und lesen Sie sie intensiv durch. Mit Ihrem Eintritt in die Anlage haben Sie diese Ordnung bereits anerkannt.
2. Rüchsichtnahme auf die anderen Skater Jeder Skater muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Essen und Trinken sollte auf der Anlage unterlassen werden.
3. Kreuzen der Spur Wenn sie Anlauf- und Auslaufzonen von Geräten kreuzen, achten Sie ganz besonders intensiv auf die Skater in der Anlage. Nur wenn die ganze Spur frei ist darf gekreuzt werden.
4. Vorfahrt Skater in den Geräten haben immer Vorfahrt.
5. Gleichberechtigung mit Skateboardern Skateanlagen sind Sportstätten für Inline-Skater und Skateboarder. In der Anlage sind beide gleichberechtigt. Achtung: Wenn Skateboarder die Kontrolle verlieren, rollt oder fliegt das Brett unkontrolliert weiter und stellt eine erhöhte Gefahrenquelle dar.
6. Laufrichtung Festgelegte Laufrichtungen gibt es in den Anlagen mit Geräten in der Regel nicht. Überholt werden darf rechts oder links. Der vordere Läufer braucht nicht auszuweichen, er sollte seine Laufrichtung nciht verändern. Bei Begegnungen hat jeder nacht rechts auszuweichen.
7. Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse Jeder Skater muss Geschwindigkeit und Verhalten seinem Können, der Verkehrsdichte und der Sichtweise anpassen. Er muss einen genügenden Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer einhalten.
8. Freihalten der Anlage Wer stehen bleibt, tritt aus der Bahn. Dies gilt insbesondere für die Anlauf- und Auslaufzonen der Geräte. Auf keinen Fall unmittelbar hinter einem Gerät stehen bleiben. Ein gestürzter Läufer hat die Bahn möglichst rasch freizumachen.
9. Schutzkleidung Tragen Sie immer die vollständige Schutzkleidung. Dazu gehören Helm, Hand-, Knie- und Ellenbogenschützer.
10. Unfälle Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen sind Unfälle im Sport nicht immer zu vermeiden. Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. Bitte informieren Sie sofort das Aufsichtspersonal. Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Fall eines Unfalls seine Personalien angeben.
Quelle: http://www.d-i-v.de
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