Werbung auf skate.de




Eventberichte, Interviews, Produktinfos, Testergebnisse und vieles mehr. Informiere dich und veröffentliche auch eigene Artikel. Hier ein kleiner Vorgeschmack!


speedy, 08.01.2001

Verhaltensregeln Inline Skaten - herausgegeben vom DIV

(Teil 1)

Verhaltensregeln im öffentlichen Verkehr
- ANZEIGE -

1. Rücksicht auf die anderen Inline-Skater
Jeder Inline-Skater muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Seien Sie anderen ein Vorbild.

2. Leistungsstand
Achten Sie auf Ihren Leistungsstand. Anfänger gehören nicht in den öffentlichen Verkehr. Lernen Sie zuerst sicheres skaten, bremsen und fallen, am besten in einem Inline-Kurs mit ausgebildeten D.I.V.-Lehrern.

3. Beherrschung der Geschwindigkeit und Fahrweise
Jeder Inline-Skater muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Fahrbahn- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. Nasse, ölige und sandige Wege sowie Unebenheiten und Schotter sind aus Sicherheitsgründen zu meiden.

4. Tragen der vollständigen Schutzausrüstung
Zur vollständigen Schutzausrüstung gehören; Helm, Hand-, Knie- und Ellenbodenschützer. Zu empfehlen sind zudem eine Klingel und eine Schutzbrille.

5. Wahl der Fahrspur
Skaten Sie am rechten Fahrbahnrand und überholen Sie andere Verkehrsteilnehmer links. Machen Sie rechtzeitig durch Rufen oder Klinglen auf sich aufmerksam.

6. Beim Fahren auf dem Bürgersteig
Geschwindigkeit reduzieren und dem allgemeinen Tempo anpassen, stets bremsbereit sein, vorausschauend skaten. Anderen Verkehrsteilnehmenr ist im Zweifelsfall Vorfahrt zu gewähren.

7. Anhalten
Jeder Inline-Skater muß lernen sicher, schnell und rechtzeitig zu bremsen. An engen und unübersichtilichen Stellen darf man ohne Not nicht stehen bleiben.

8. Öffentliche Straßen
Fahre nicht auf öffentlichen Straßen und reinen Radwegen! Jeder Inline-Skater muss die allgemeinen Verkehrszeichen und Verkehrsregeln beachten.

9. Hilfeleistung
Bei Unfälllen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht
Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falles eines Unfalls seine Personalien angeben.

Quelle: http://www.d-i-v.de



Bitte log Dich ein, um diesen Artikel zu bewerten, zu diskutieren oder weiterzuempfehlen.
Bewertung dieses Artikels

0.0 von 5 Punkten0.0 von 5 Punkten0.0 von 5 Punkten0.0 von 5 Punkten0.0 von 5 Punkten
Dieser Artikel ist bisher unbewertet.



Publiziert am 08.01.2001. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor. Ein Artikel gibt ausschliesslich die Meinung seines Autors wieder, nicht die der webpool GmbH.
Für Beiträge sind die jeweiligen Autoren verantwortlich. Ein Artikel gibt ausschliesslich die Meinung seines Autors wieder, nicht die der webpool GmbH. Wenn ein Beitrag nicht der Hausordnung oder den Teilnahmebedingungen entspricht, wende dich bitte an den Hausmeister. Kritik, Anregungen und Fragen zum System können im skate-Forum diskutiert werden.

//skate.de/magazin/artikelzum Seitenanfang