lore_k, 30.04.2001
Höher, schneller, weiter: Für begeisterte Skater bestimmt ein vertrautes Gefühl. Geschwindigkeiten von 20 Kilometern pro Stunde sind leicht zu erreichen. Der Hauch von Freiheit und Abenteuer birgt für Jugendliche oder Eltern jedoch ungeahnte finanzielle Gefahren. |
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Verkehrsrechtlich zählen Skater zu den Fußgängern, erläutert die HUK-COBURG Versicherungsgruppe. Deshalb müssen sie auf dem Bürgersteig fahren und auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Das heißt: Sie müssen ihre Geschwindigkeit der der Fußgänger anpassen - wenn nötig Teuer wird es vor allem, wenn ein Verletzter bleibende Schäden zurückbehält. Neben den üblichen Schadenersatzansprüchen, wie zum Beispiel Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall, Zivilrechtlich gesehen sind Kinder ab sieben Jahren verantwortlich für ihre Taten. Ob sie haften müssen, hängt allerdings nicht allein vom Alter, sondern auch von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Ausschlaggebend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlung richtig einschätzen können. Ist dies der Fall, müssen auch Kinder oder Jugendliche für die Haftpflichtansprüche eines von ihnen Geschädigten aufkommen. Zahlen muss ein Jugendlicher übrigens, sobald er über eigenes Geld verfügt. |