![]() |
Mit der Bitte um Beachtung:
Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen und thematisch oder inhaltlich
deplatzierte Beiträge wie z.B. persönliche Angriffe oder Einstellung von
Beiträgen, die Rechte Dritter verletzen, werden von uns
kommentarlos gelöscht!
Bitte log Dich ein, um einen neuen Beitrag zu schreiben!
![]() ![]() |
(2 Antworten, letzter Beitrag: 05.06.2022, 17:57 Uhr) Grüß Gott! Ich habe von meiner Oma eine kleine Wohnung geerbt, die sie damals auch schon immer vermietet hat. Mit meiner jetzigen Wohnung bin ich auch ganz zufrieden, also werde ich das wohl auch weiterhin so handhaben. Das Einzige, womit ich ein Problem habe, ist der Mieter. Der ist anscheinend immer zu laut, denn die anderen Nachbarn beschweren sich bei mir. Zudem zahlt er auch seine Miete nicht immer pünktlich. Ich würde ihn gerne hinauswerfen, wisst ihr, wann ich eine Räumungsklage einleiten kann? |
![]() | ![]() |
Hey! Also ich kann verstehen, warum dich der Mieter stört, aber ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Immerhin schützt das Gesetz ja schon auch die Mieter und man kann sie darum nicht einfach so hinauswerfen. Eine Räumungsklage ist auch das letzte Mittel, auf das man zurückgreift, wenn sonst nichts funktioniert. Da würde ich also noch abwarten. Zunächst kannst du dich ja mal informieren, ob er vielleicht irgendwie den Mietvertrag verletzt. So eine Verletzung könnten zum Beispiel Haustiere oder ausbleibende Zahlungen sein. Dann kannst du ihn nämlich auch den Vertrag kündigen und er muss ausziehen. Nur wenn das nicht passiert, kannst du zu einer Klage greifen. Wenn du zu all dem mehr erfahren willst, dann lies mal hier nach: https://raeumungen.at/blog/ratgeber-raemungsklage/ | |
![]() | ![]() |
Selbst ausräumen, vielleicht findet ihr noch ein paar Erinnerungsstücke. |