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speedy, 01.02.2001

Tragepflicht der Schutzkleidung beim Hamburg-Marathon

Diese Tatsache hat die Skater zu einem Protesthagel mobilisiert und zu über hundert Einsendungen an den D.I.V. und DRIV geführt.
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D.I.V.-Logo

In den Ausschreibungsunterlagen zum Hamburg-Marathon 2001 werden die Speedskater zum Tragen der vollständigen Schutzausrüstung verpflichtet. Diese Tatsache hat die Skater nun zu einer Initiative veranlaßt. Über einhundert "Protestbriefe" haben den D.I.V. und DRIV in den vergangenen Tagen erreicht, in denen die Aufforderung laut wurde, sich der Problematik anzunehmen und beim Veranstalter zu erwirken, diese Schützertragepflicht fallen zulassen.

1. Grundsätzlich ist gegenwärtig noch kein Veranstalter einer Speedskatingveranstaltung in Deutschland verpflichtet, irgendwelche Regeln anzuerkennen.

2. Lediglich Veranstalter von offiziellen Meisterschaften und Rennserien von DRIV und D.I.V. haben sich zur Einhaltung der bestehenden Regeln verpflichtet.

3. Dies gilt auch für die Wertungsrennen des World-Cups.

4. Um den Kreis der verpflichteten Veranstalter zu erweitern, hat der D.I.V. im Herbst 2000 ein Lizenzierungsverfahren beschlossen, das aber noch vom Bundestag des DRIV im März verabschiedet werden muß. Danach erhalten nur noch Veranstalter eine Verbandslizenz, die auch im Interesse der Skater die Regeln einhalten.

5. Hamburg ist ein Wertungsrennen des World-Cup und wird sich nach nochmaliger Rücksprache von Frau Otten auch an diese Regeln halten.

6. Allerdings gelten diese Regeln auch nur für D.I.V.-Mitglieder, also für lizenzierte Sportler des DRIV und/oder D.I.V.

7. Für Hamburg gilt daher und da steht der DRIV und D.I.V. voll dahinter: Für alle lizenzierten Sportler gelten die Wettkampfregeln des DRIV, die lediglich eine Helmpflicht vorschreiben.

8. Für alle nichtlizenzierten Sportler besteht die Tragepflicht der vollständigen Schutzkleidung.

9. Mit dieser Regelung soll keine Zweiklassengesellschaft aufgebaut werden. Sie dient dem Schutz der nichtlizenzierten Sportler, die oftmals einerseits nicht das Können der lizenzierten Sportler besitzen und andererseits oft auch nicht genügend bzw. gar nicht gegen Schäden versichert sind.

10. Sie dient auch der Absicherung der Veranstalter, die sich fahrlässig verhalten, wenn nichtlizenzierte Sportler, die ja auch sportmedizinisch untersucht wurden, ohne Schutzkleidung zum Rennen zugelassen werden.

11. Alle organisierten Sportler können sich über ihren Verein oder über die D.I.V.-Geschäftsstelle unter Vorlage eines "Sporttauglichkeitsattestes" einen Wettkampfpass (DRIV) oder Competition-Card (D.I.V.) besorgen.

12. Alle noch immer nicht organisierten Sportler werden gebeten Mitglied in einem DRIV-Mitgliedsverein oder persönliches Mitglied im D.I.V. zu werden. Der D.I.V. als Bundesverband kann nur für seine Mitglieder tätig werden und eine wirklich starke Lobby für seinen Sport läßt sich nur mit einer hohen Mitgliederzahl erreichen, daher haben sich D.I.V. und DRIV ja auch zusammengeschlossen.

13. Eine Verbandsmitgliedschaft hat noch einige Vorteile mehr. Z.B.: Alle Mitglieder sind bei der Ausübung dieser Sportart versichert. Alle anderen Sportler nicht. Viele meinen, daß Sie zwar eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben und daß das Inline-Skating dort mit eingeschlossen ist, das stimmt jedoch nur zum Teil. Inline-Skating als Freizeitsport ist in der Regel bei einer guten (nicht bei allen) Freizeitunfallversicherungen mit eingeschlossen. Dies gilt aber in der Regel nicht für die Teilnahme an Wettkämpfen. Hierzu wird eine spezielle Sportversicherung benötigt, wie sie nur über die Sportfachverbände angeboten wird.

Quelle: http://www.d-i-v.de



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Publiziert am 01.02.2001. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor. Ein Artikel gibt ausschliesslich die Meinung seines Autors wieder, nicht die der webpool GmbH.
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